Verkaufs-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen
(verfasst unter Berücksichtigung
der von der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinigten Nationen
herausgegebenen und empfohlenen Allgemeinen Vertragsbedingungen, Dokumente
Nr. 188 A und 730)
1. Angebote, Auftragsbestätigungen,
Vertragsabschluß
1.1
Alle Angebote sind freibleibend.
Wir behalten uns die jederzeitige Abänderung, Ergänzung oder
Auflassung unserer Produktion vor.
1.2
Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist gleichzeitig Inhalt des Vertrages,
soweit der Kunde nicht sofort nach Erhalt dagegen Einspruch erhebt. Ansonsten
gelten unsere Auftragsbestätigung und unsere allgemeinen Verkaufs-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen als genehmigt.
1.3
Nach Absendung der Auftragsbestätigung
kann der erteilte Auftrag nicht mehr geändert oder storniert werden.
1.4
Die vorliegenden Verkaufs-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen haben in jedem Fall den Vorrang vor eventuellen
Einkaufsbedingungen unserer Kunden.
1.5
Die Preise verstehen
sich ab Lager ohne Umsatzsteuer (MwSt.)
1.6
Kostenerhöhungen
zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung berechtigen uns zu entsprechender
Preisangleichung.
2. Zahlungsbedingungen
2.1
Rein netto, ohne Abzug
2.2
Bei verspäteter
Bezahlung behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in der Höhe
von 4 % über der jeweiligen Bankrate, mindestens jedoch 10 % per
anno vor. Es werden nur Zahlungen anerkannt, die an die jeweilige in der
Faktura bekanntgegebene Zahlstelle geleistet werden. Bei Banküberweisungen
gilt die Zahlung erst dann als geleistet, wenn der Fakturenbetrag unserem
Konto unwiderruflich gutgebracht ist.
2.3
Das Datum der Rechnung
ist für den Zahlungstermin in allen Fällen und selbst auch dann
maßgebend, wenn der Empfänger aus Gründen, für die
wir keine Schuld tragen, die Ware verspätet erhalten sollte.
2.4
Überschreitungen
des Zahlungstermins oder der Eintritt mangelnder Bonität des Bestellers
sowie sonstige wichtige Gründe berechtigen uns zum Rücktritt
vom Vertrag, ohne dass hierdurch ein Erfüllungs- oder Schadensersatzanspruch
gegen uns begründet wird.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1
Bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher gelieferter Waren verbleibt uns das Eigentumsrecht
an unseren Waren. Unser Eigentumsrecht geht im Veräußerungsfalle
auf den vom Käufer erzielten Erlös über. Der Käufer
hat bei Weiterveräußerung seinen Abnehmer über den bestehenden
Eigentumsvorbehalt zu informieren.
3.2
Der Käufer hat uns
unverzüglich zu verständigen, wenn Dritte Ansprüche auf
die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erheben oder Rechte an
diesen begründen. Allfällige Rechtsverfolgungskosten gehen zu
Lasten des Käufers.
4. Versand und Verpackung
4.1
Erfüllungsort ist
der Sitz des Unternehmens in Wiesloch
4.2
Der Versand erfolgt ab
unserem Lager auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung
4.3
Der Verkäufer ist
zum Abschluss einer Versicherung nur verpflichtet, wenn und insoweit dies
schriftlich vereinbart wurde.
5. Modelländerungen
5.1
Konstruktionsänderungen,
Toleranzen und Verbesserungen behalten wir uns vor.
5.2
Bei Sonderanfertigungen,
welche nach Muster, Modell oder nach Zeichnung erfolgen, behalten wir
uns das Recht einer Mehr- oder Minderlieferung bis zu 5 % der bestellten
Stückzahl vor.
6. Mängelrügen
6.1
Mängel oder Beschädigungen,
die bei ordnungsgemäßer Eingangskontrolle erkennbar sind, müssen
sofort nach Empfang der Ware gerügt werden, nicht erkennbare Mängel
sind sofort nach ihrem Auftreten zu rügen. Jeder Gewährleistungsanspruch
erlischt jedoch 3 Monate nach der Lieferung.
6.2
Stückzahl oder Gewichtsmengen,
Abweichungen sind außerdem bei der Bahn oder dem Speditionsunternehmen
(Frachtführer) bei Empfang der Ware zu beanstanden und die Differenzen
bescheinigen zu lassen. Mangelhafte Stücke sind unverzüglich,
frachtfrei und franko einzusenden.
7. Garantie
7.1
Garantie leisten wir
in der Weise, dass Stücke, die nachweislich in Folge fehlerhaften
Materials oder mangelhafter Ausführung innerhalb von 3 Monaten gänzlich
unbrauchbar werden sollten, ohne Berechung ersetzt werden, wenn die beanstandeten
Stücke innerhalb von 4 Monaten nach Lieferung zurückgestellt
werden.
8. Retourwaren
8.1
Retourenwaren werden
nur nach vorher eingeholtem, schriftlichem Einverständnis und nur
frei Haus, von unserem Lager Wiesloch in unversehrtem Zustand angenommen.
8.2
Bei Sonderanfertigungen
können bestellte Waren keinesfalls zurückgenommen werden.
9. Lieferverzug und Befreiung von der Lieferpflicht
9.1
Die Verpflichtung zur
Lieferung sowie zur Einhaltung der Lieferfristen wird durch alle außergewöhnlichen
und von uns nicht zu vertretenden Umstände, die eine erhebliche Betriebsstörung
verursacht oder die Absendung der Ware unmöglich gemacht haben, aufgehoben.
9.2
Bereits erzeugte Waren
können wir bei Unmöglichkeit der Absendung auf Rechnung und
Gefahr des Käufers einlagern. Die Ware wird in diesem Fall dem Kunden
als geliefert in Rechnung gestellt.
9.3
Sind wir mit der Lieferung
in Verzug, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens
6 Wochen zu bewilligen. Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag
dann nicht mehr berechtigt, wenn - auch nach Nachfristsetzung - wir die
Produktion der bestellten Ware bereits aufgenommen haben.
10. Ausfall einer Lieferung
10.1
Der Ausfall einer Lieferung
kann nicht nach der Beschaffenheit von einzelnen Stücken beurteilt
werden.
11. Schadenersatz, Begrenzung der Gewährleistung
11.1
Sämtliche Ansprüche,
die aus dem Titel der Gewährleistung oder eines allfälligen
Schadenersatzes gegen uns geltend gemacht werden, sind der Höhe nach
mit dem Nettofaktorenwert des betreffenden Gegenstandes begrenzt.
11.2
Wir sind berechtigt,
allfällige Gewährleistungsansprüche durch Bereitstellung
von Ersatzstücken abzulösen. Ein Anspruch auf Preisnachlass
besteht nicht.
11.3
Schadenersatzforderungen
aus dem Titel Montagekosten, Anarbeitungskosten, Wartungskosten usw. werden
von uns in keinem Falle anerkannt oder vergütet.
11.4
Für Schäden,
die durch die Verwendung oder den Einbau auch schadhafter von uns gelieferter
Produkte an Menschen oder Sachen entstehen, übernehmen wir keine,
wie immer geartete Haftung. Ebenso kommen wir für Schäden, die
Folge unsachgemäßer Behandlung oder Anbringung übermäßiger
Beanspruchung oder natürlicher Abnutzung sind, nicht auf.
12. Erfüllungsort und Gerichtstand
12.1
Erfüllungsort ist
Wiesloch. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige
Gericht in Wiesloch.
Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt durch Webarkaden Vertriebsbüro Grix per Nachnahme
zuzüglich der von der Post erhobenen Nachnahmegebühr, per Vorausscheck,
Vorausüberweisung oder per Einzugs-/Lastschriftverfahren zuzüglich
der eventuellen Bearbeitungsgebühr.
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