AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

(verfasst unter Berücksichtigung der von der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinigten Nationen
herausgegebenen und empfohlenen Allgemeinen Vertragsbedingungen, Dokumente Nr. 188 A und 730)

1. Angebote, Auftragsbestätigungen, Vertragsabschluß

1.1
Alle Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns die jederzeitige Abänderung, Ergänzung oder Auflassung unserer Produktion vor.

1.2
Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist gleichzeitig Inhalt des Vertrages, soweit der Kunde nicht sofort nach Erhalt dagegen Einspruch erhebt. Ansonsten gelten unsere Auftragsbestätigung und unsere allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen als genehmigt.

1.3
Nach Absendung der Auftragsbestätigung kann der erteilte Auftrag nicht mehr geändert oder storniert werden.

1.4
Die vorliegenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen haben in jedem Fall den Vorrang vor eventuellen Einkaufsbedingungen unserer Kunden.

1.5
Die Preise verstehen sich ab Lager ohne Umsatzsteuer (MwSt.)

1.6
Kostenerhöhungen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung berechtigen uns zu entsprechender Preisangleichung.


2. Zahlungsbedingungen

2.1
Rein netto, ohne Abzug

2.2
Bei verspäteter Bezahlung behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über der jeweiligen Bankrate, mindestens jedoch 10 % per anno vor. Es werden nur Zahlungen anerkannt, die an die jeweilige in der Faktura bekanntgegebene Zahlstelle geleistet werden. Bei Banküberweisungen gilt die Zahlung erst dann als geleistet, wenn der Fakturenbetrag unserem Konto unwiderruflich gutgebracht ist.

2.3
Das Datum der Rechnung ist für den Zahlungstermin in allen Fällen und selbst auch dann maßgebend, wenn der Empfänger aus Gründen, für die wir keine Schuld tragen, die Ware verspätet erhalten sollte.

2.4
Überschreitungen des Zahlungstermins oder der Eintritt mangelnder Bonität des Bestellers sowie sonstige wichtige Gründe berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass hierdurch ein Erfüllungs- oder Schadensersatzanspruch gegen uns begründet wird.


3. Eigentumsvorbehalt

3.1
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gelieferter Waren verbleibt uns das Eigentumsrecht an unseren Waren. Unser Eigentumsrecht geht im Veräußerungsfalle auf den vom Käufer erzielten Erlös über. Der Käufer hat bei Weiterveräußerung seinen Abnehmer über den bestehenden Eigentumsvorbehalt zu informieren.

3.2
Der Käufer hat uns unverzüglich zu verständigen, wenn Dritte Ansprüche auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erheben oder Rechte an diesen begründen. Allfällige Rechtsverfolgungskosten gehen zu Lasten des Käufers.


4. Versand und Verpackung

4.1
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in Wiesloch

4.2
Der Versand erfolgt ab unserem Lager auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung

4.3
Der Verkäufer ist zum Abschluss einer Versicherung nur verpflichtet, wenn und insoweit dies schriftlich vereinbart wurde.


5. Modelländerungen

5.1
Konstruktionsänderungen, Toleranzen und Verbesserungen behalten wir uns vor.

5.2
Bei Sonderanfertigungen, welche nach Muster, Modell oder nach Zeichnung erfolgen, behalten wir uns das Recht einer Mehr- oder Minderlieferung bis zu 5 % der bestellten Stückzahl vor.


6. Mängelrügen

6.1
Mängel oder Beschädigungen, die bei ordnungsgemäßer Eingangskontrolle erkennbar sind, müssen sofort nach Empfang der Ware gerügt werden, nicht erkennbare Mängel sind sofort nach ihrem Auftreten zu rügen. Jeder Gewährleistungsanspruch erlischt jedoch 3 Monate nach der Lieferung.

6.2
Stückzahl oder Gewichtsmengen, Abweichungen sind außerdem bei der Bahn oder dem Speditionsunternehmen (Frachtführer) bei Empfang der Ware zu beanstanden und die Differenzen bescheinigen zu lassen. Mangelhafte Stücke sind unverzüglich, frachtfrei und franko einzusenden.


7. Garantie

7.1
Garantie leisten wir in der Weise, dass Stücke, die nachweislich in Folge fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung innerhalb von 3 Monaten gänzlich unbrauchbar werden sollten, ohne Berechung ersetzt werden, wenn die beanstandeten Stücke innerhalb von 4 Monaten nach Lieferung zurückgestellt werden.


8. Retourwaren

8.1
Retourenwaren werden nur nach vorher eingeholtem, schriftlichem Einverständnis und nur frei Haus, von unserem Lager Wiesloch in unversehrtem Zustand angenommen.

8.2
Bei Sonderanfertigungen können bestellte Waren keinesfalls zurückgenommen werden.


9. Lieferverzug und Befreiung von der Lieferpflicht


9.1
Die Verpflichtung zur Lieferung sowie zur Einhaltung der Lieferfristen wird durch alle außergewöhnlichen und von uns nicht zu vertretenden Umstände, die eine erhebliche Betriebsstörung verursacht oder die Absendung der Ware unmöglich gemacht haben, aufgehoben.

9.2
Bereits erzeugte Waren können wir bei Unmöglichkeit der Absendung auf Rechnung und Gefahr des Käufers einlagern. Die Ware wird in diesem Fall dem Kunden als geliefert in Rechnung gestellt.

9.3
Sind wir mit der Lieferung in Verzug, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu bewilligen. Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag dann nicht mehr berechtigt, wenn - auch nach Nachfristsetzung - wir die Produktion der bestellten Ware bereits aufgenommen haben.


10. Ausfall einer Lieferung

10.1
Der Ausfall einer Lieferung kann nicht nach der Beschaffenheit von einzelnen Stücken beurteilt werden.


11. Schadenersatz, Begrenzung der Gewährleistung

11.1
Sämtliche Ansprüche, die aus dem Titel der Gewährleistung oder eines allfälligen Schadenersatzes gegen uns geltend gemacht werden, sind der Höhe nach mit dem Nettofaktorenwert des betreffenden Gegenstandes begrenzt.

11.2
Wir sind berechtigt, allfällige Gewährleistungsansprüche durch Bereitstellung von Ersatzstücken abzulösen. Ein Anspruch auf Preisnachlass besteht nicht.

11.3
Schadenersatzforderungen aus dem Titel Montagekosten, Anarbeitungskosten, Wartungskosten usw. werden von uns in keinem Falle anerkannt oder vergütet.

11.4
Für Schäden, die durch die Verwendung oder den Einbau auch schadhafter von uns gelieferter Produkte an Menschen oder Sachen entstehen, übernehmen wir keine, wie immer geartete Haftung. Ebenso kommen wir für Schäden, die Folge unsachgemäßer Behandlung oder Anbringung übermäßiger Beanspruchung oder natürlicher Abnutzung sind, nicht auf.


12. Erfüllungsort und Gerichtstand


12.1
Erfüllungsort ist Wiesloch. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wiesloch.

Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt durch Webarkaden Vertriebsbüro Grix per Nachnahme zuzüglich der von der Post erhobenen Nachnahmegebühr, per Vorausscheck, Vorausüberweisung oder per Einzugs-/Lastschriftverfahren zuzüglich der eventuellen Bearbeitungsgebühr.

 

  Ein Produkt des WEBARKADEN Verbriebsbüros